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Wir bleiben dran am Schuldner!
Davor sind Sie nicht gefeit: Ihr Schuldner gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, das Urteil kann nicht
vollstreckt werden und Sie kommen nicht an Ihr Geld.
Das heißt für Sie aber noch lange nicht, dass Sie Ihr Geld
endgültig abschreiben müssen. Beauftragen Sie uns mit dem Überwachungsverfahren! Denn Titel behalten 30 Jahre
lang Ihre Gültigkeit – so lange kann aus ihnen vollstreckt werden.
Hat der Schuldner eine Eidesstattliche
Erklärung abgegeben, dann können wir anhand unserer Datenbank kontrollieren, wann er wieder zu Geld kommt. Sobald sich
seine finanzielle Lage zum Besseren gewendet hat, veranlassen wir einen erneuten Vollstreckungsversuch.
| Haben Sie noch „alte“ Urteile, die Sie vor Jahren erwirkt haben und nicht durchsetzen konnten? Auch um
diese Titel kümmert sich Creditreform. |
Das Überwachungsverfahren rechnet sich für Sie in jedem Fall: Das
Kostenrisiko des Verfahrens trägt nämlich Creditreform. Im Erfolgsfalle erhalten wir eine Provision, im Negativfall
gehen auch wir leer aus.
Produktvorteile im Überblick
- Bis zu 30 Jahre lange Schuldnerüberwachung
- Ständige Kontrolle der Vermögensverhältnisse auf Schuldnerseite
- Kein Kostenrisiko: Provision nur im Erfolgsfall
Downloads zum Thema:
Inkasso und Forderungsmanagement: BROSCHÜRE 152.74 Kb
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