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Wir bleiben dran am Schuldner!

Davor sind Sie nicht gefeit: Ihr Schuldner gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, das Urteil kann nicht vollstreckt werden und Sie kommen nicht an Ihr Geld.

Das heißt für Sie aber noch lange nicht, dass Sie Ihr Geld endgültig abschreiben müssen. Beauftragen Sie uns mit dem Überwachungsverfahren! Denn Titel behalten 30 Jahre lang Ihre Gültigkeit – so lange kann aus ihnen vollstreckt werden.

Hat der Schuldner eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben, dann können wir anhand unserer Datenbank kontrollieren, wann er wieder zu Geld kommt. Sobald sich seine finanzielle Lage zum Besseren gewendet hat, veranlassen wir einen erneuten Vollstreckungsversuch.

Haben Sie noch „alte“ Urteile, die Sie vor Jahren erwirkt haben und nicht durchsetzen konnten? Auch um diese Titel kümmert sich Creditreform.

Das Überwachungsverfahren rechnet sich für Sie in jedem Fall: Das Kostenrisiko des Verfahrens trägt nämlich Creditreform. Im Erfolgsfalle erhalten wir eine Provision, im Negativfall gehen auch wir leer aus.

Produktvorteile im Überblick

  • Bis zu 30 Jahre lange Schuldnerüberwachung
  • Ständige Kontrolle der Vermögensverhältnisse auf Schuldnerseite
  • Kein Kostenrisiko: Provision nur im Erfolgsfall

Downloads zum Thema:

pdf  Inkasso und Forderungsmanagement: BROSCHÜRE 152.74 Kb

 

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