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Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
Wenn weder schriftliche Mahnungen noch telefonische Kontaktaufnahme
den Schuldner dazu bewegen können, offene Rechungen zu begleichen, dann
leiten wir auf Ihren Wunsch hin das gerichtliche Mahnverfahren ein.
Selbstverständlich prüfen wir vorher, ob sich ein solches Vorgehen
überhaupt lohnt, sprich: wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Schuldners bestellt ist.
Hat das gerichtliche Mahnverfahren
grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, dann leiten wir bei unstreitigen
Forderungen die Titulierung
und Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners
selbst ein oder beauftragen nach Absprache mit Ihnen einen
Vertragsanwalt, der auf Inkasso-Verfahren spezialisiert ist.
In beiden Fällen wird bei Gericht der Mahn- bzw.
Vollstreckungsbescheid beantragt. Viele Schuldner zahlen schon, wenn
sie den in der Post finden. Wenn nicht, übernimmt ein
Gerichtsvollzieher die Vollstreckung, sprich: die Pfändung.
Bleibt der Pfändungsversuch erfolglos, kommt es zur eidesstattlichen
Versicherung. Über sämtliche eingeleiteten Maßnahmen und Ergebnisse
informieren wir Sie selbstverständlich regelmäßig.
Auf Ihren Wunsch können wir den gerichtlich erworbenen Titel auch weiterverfolgen. Und zwar im Creditreform Überwachungsverfahren bei dem wir Ihren Schuldner bis zu 30 Jahre lang im Auge behalten.
Produktvorteile im Überblick
- Über hundertjährige Erfahrung in Kreditsicherung und Forderungsmanagement
- Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners
Downloads zum Thema:
Inkasso und Forderungsmanagement: BROSCHÜRE 152.74 Kb
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