Fachleute aus dem Bankenbereich gehen davon aus, dass sich in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise bei etwa 80 Prozent aller Unternehmen das Kreditrating signifikant verschlechtert hat oder sich verschlechtern wird, wenn die Geschäftszahlen für das Jahr 2009 bewertet werden. Als direkte Folge drohen höhere Kreditzinsen und Kreditkürzungen. Bislang waren die Gestaltungsspielräume der Unternehmen, die Eigenkapitalausstattung mittels Bilanzpolitik zu verbessern, gering. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bietet gerade in der freiwilligen und steuerneutralen Anwendung bereits für 2009 die Möglichkeit, den Eigenkapitalausweis zu verbessern. Ob in einem Unternehmen entsprechende Anknüpfungspunkte vorliegen, zeigen die folgenden Fragen:
Bestehen steuerlich nutzbare Verlustvorträge?
Wurden in der Vergangenheit steuerliche Sonderabschreibungen oder sonstige außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen?
In diesen Fällen kann die Anwendung des BilMoG bereits für 2009 interessant sein. "Nicht nur die neuen Aktivierungswahlrechte für Entwicklungskosten oder für Steuervorteile aus Verlustvorträgen sind bemerkenswert, sondern die einmalig nutzbaren Übergangsregeln auf das neue Bilanzrecht ermöglichen interessante Verbesserungen der Eigenkapitalposition", so WP StB Henning Möller, Geschäftsführer von Schneider + Partner, Dresden. Denkbar sind allerdings auch nachteilige Effekte. Insbesondere, wenn Pensionsrückstellungen, eigene Anteile, aktivierte Ingangsetzungskosten oder in 2009 entstandene Geschäfts- oder Firmenwerte vorliegen.
Eine weitere aktuelle bilanzierungsrelevante Fragestellung betrifft den Fortbestand der Bilanzpublizität in der aktuellen Form. Das Anfang 2007 in Deutschland in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister - kurz EHUG - verpflichtet alle Kapitalgesellschaften, ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offen zu legen. Die Einführung des Gesetzes vor nunmehr drei Jahren war ein Meilenstein für die Entwicklung einer offenen und transparenten Finanzkommunikation. "Gesellschafter, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Auskunfteien, Kreditversicherer sowie die breite Öffentlichkeit haben dadurch die Möglichkeit, sich schnell, verlässlich und kostenfrei über die Jahresabschlussdaten eines Unternehmens zu informieren", so Thomas Schulz von Creditreform Dresden. Waren es bis zur Einführung des EHUG nur rund zehn Prozent der Unternehmen, die ihren Offenlegungspflichten nachkamen, so wurden innerhalb der letzten Jahre 90 Prozent der Bilanzen publiziert. Auch dank der mit dem EHUG verbundenen Ordnungsgeldverfahren bei Nicht-Veröffentlichung, die vom Bundesamt der Justiz konsequent eingeleitet wurden.
Der durch das EHUG erreichte Stand der Bilanzpublizität wird jetzt durch eine laufende Diskussion auf europäischer Ebene wieder in Frage gestellt. So hat das Europäische Parlament im März dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, Kleinstunternehmen von der Verpflichtung zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses auszunehmen, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Sie dürfen im Schnitt nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen sowie einen Jahresumsatz von höchstens einer Million Euro und eine Bilanzsumme von maximal 500.000 Euro haben. Allerdings müssen auch die EU-Mitgliedstaaten der Maßnahme noch zustimmen. Gerade für die ohnehin risikoanfälligen Kleinstunternehmen würde der Transparenzverlust durch den Wegfall der Publizitätspflicht einen erheblichen Wettbewerbsnachteil darstellen.
Viele mittelständische Unternehmen haben aufgrund ihrer geringen Kapitaldecke bereits heute Finanzierungsprobleme, die durch die Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten überbrückt werden. Diese Kredite basieren aber einzig und allein auf dem Entgegenkommen und Vertrauen des jeweiligen Vertragspartners, der sich bislang problemlos anhand der Jahresabschlüsse der letzten Jahre über die Solvenz seines potenziellen Vertragspartners informieren konnte. Mit der vom EU-Parlament gebilligten Reform droht diese für die Wirtschaftsteilnehmer maßgebliche und verlässliche Informationsquelle wieder zu versiegen.