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Erweiterte Inkasso-Befugnisse und Imagegewinn durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz
Erweiterte Inkasso-Befugnisse und Imagegewinn durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, erweitert die Handlungsmöglichkeiten von Inkasso-Unternehmen. Gleichzeitig ist die Neuregelung Ausdruck des Vertrauens des Gesetzgebers in die Arbeit von Inkasso-Unternehmen und bewirkt damit einen nicht unerheblichen Imagegewinn für die gesamte Branche.
Nach altem Recht musste Creditreform für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung einen Vertragsanwalt hinzuziehen. Das hat sich am 1. Juli durch das RDG geändert. Das Gesetz gibt uns jetzt die Möglichkeit, bei unstreitigen Forderungen die komplette Titulierung und Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners ohne Einschaltung von Rechtsanwälten selbst zu betreiben.
Zusammen mit den spezialisierten Inkasso-Fachkräften und einer auf die neuen Anforderungen zugeschnittenen Inkasso-Software kann Creditreform den Kunden nun ein vollständiges und lückenloses Forderungsmanagement anbieten. Dabei werden die Prozessschritte Mahnservice, Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren, Vollstreckung und Überwachung in einer Hand konzentriert.
Aufgrund der dezentralen Struktur von Creditreform nutzen noch nicht alle 130 Vereine Creditreform die durch das RDG erweiterten Möglichkeiten in vollem Umfang. Für die Kunden der Vereine Creditreform, die das RDG bereits zum Stichtag umgesetzt haben, ergeben sich die folgenden Vorteile:
- Zeitersparnis durch den Wegfall eines zwischengeschalteten Vertragsanwaltes
- Bearbeitung der kompletten Mahnkette aus einer Hand
- Ein Ansprechpartner für alle Fälle
- Online-Zugriff auf aktuelle Informationen zum Bearbeitungsstand der Forderung
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