Start für EU-Mahnverfahren und EU-Verfahren für geringfügige Forderungen
Das EU-Mahnverfahren kann seit 12. Dezember 2008 und das EU-Verfahren für geringfügige Forderungen kann seit 1. Januar 2009 europaweit genutzt werden, das verlautete das Bundesministerium für Justiz Mitte Dezember 2008.
Der Deutsche Bundestag hat damit zwei Gesetze zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen, berichtet das BMJ.
Formulare für beide Verfahren sind über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abrufbar: ec.europa.eu
"Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das ändert sich nun. Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sind für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen worden, die diese Hürden abbauen. Die neuen Verfahren stehen als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.