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Creditreform warnt vor einer Herabsetzung des Mindeststammkapitals bei GmbH
Creditreform warnt vor einer Herabsetzung des Mindeststammkapitals bei GmbH
Die Höhe des Nennkapitals korrespondiert mit der Insolvenzanfälligkeit von Kapitalgesellschaften
Neuss, 26.01.2006
Je höher das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft ist, desto geringer ist die Gefahr, dass das Unternehmen
wirtschaftlich scheitert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Creditreform, bei der ca. 100.000
Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf ihre Zahlungsweise hin untersucht wurden. Bei Kapitalgesellschaften, deren
Stammkapital lediglich der aktuell gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe von 25.000 Euro entspricht, entwickeln 24
von 1.000 existenten Unternehmen binnen Jahresfrist ernste Zahlungsprobleme bis hin zur Zahlungsunfähigkeit. Hingegen
werden bei GmbH mit höherem Stammkapital lediglich 15 von 1.000 auffällig. Dieser Unterschied wurde bei kleinen genauso
wie auch bei mittleren und großen Kapitalgesellschaften beobachtet.
Ungeachtet der Tatsache, dass das wirtschaftliche Eigenkapital eines Unternehmens in letzter Konsequenz seine
Bonität prägt, zeigen die Ergebnisse von Creditreform, welche Bedeutung die Höhe des Nennkapitals einer
Kapitalgesellschaft hat.
Aus diesem Grund kritisiert Creditreform die von der Großen Koalition geplante Herabsetzung des Mindeststammkapitals
auf 10.000 Euro wie auch den Vorstoß Nordrhein-Westfalens, das eine Variante der GmbH – die
„Gründungsgesellschaft“ – mit einem Nominalkapital von nur 5.000 Euro ins Gespräch bringt. Eine
Absenkung des Mindeststammkapitals mag quantitativ das Gründungsgeschehen in Deutschland anregen, die Qualität der
Gründungen und mit ihr die Stabilität der gegründeten GmbH wird dagegen abnehmen, weil die Ernsthaftigkeit der
betriebenen Gründung nicht durch die Hürde der Kapitalaufbringung auf die Probe gestellt wird. Mit der Vereinfachung
von Existenzgründungen bei gleichzeitiger Haftungsbeschränkung ist ein Wiederansteigen der Unternehmensinsolvenzen nach
Einschätzung von Creditreform vorprogrammiert. Schon jetzt mehrt sich die Zahl von Scheingründungen und illegalen
Firmenbestattungen. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes stieg die Zahl der Insolvenzstraftaten im Jahr 2004 um 8,3
Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Tatsache ist ein Indiz für die zunehmende „deliktische Insolvenz“
vieler kleiner Firmen. Die Förderung von Unternehmensgründungen um jeden Preis kann deshalb nicht der Stärkung des
Wirtschaftstandortes Deutschland dienen.
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